Projektsteuerung Projektmanagement Baumanagement

 



Bauleitung


Die GIESE PROJEKT GmbH führt im Sinn der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Bauleitung auf Seiten des Auftraggebers (Bauherrenschaft) als Objektüberwachung oder Bauüberwachung durch. Hier werden wir für die Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung vom Auftraggeber, meist vom Bauherrn, eingesetzt. Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernehmen wir vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll), koordinieren die Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen. Auf unsere Objektüberwachung entfallen aufgrund des Projektverlaufs die Koordination der Bauausführung und die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften.

Ist die GIESE PROJEKT GmbH im Auftrag der Auftragnehmerseite (Unternehmerseite) tätig, so sorgt die Bauleitung bzw. Bauführung für die Koordinierung der Leistungserbringung (Personaleinsatz, Materiallieferungen etc.) und ist Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. die Bauleitung des Auftraggebers. Unsere Bauführung für die auftragnehmenden Unternehmen sorgt für die termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten. Daneben werden Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Umweltschutz sichergestellt. Die GIESE PROJEKT GmbH vertritt in ihrer Ausübung der Funktion den Firmeninhaber und ist damit in der Regel für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen verantwortlich.

Die Grundleistungen der örtlichen Bauüberwachung sind:

  •  Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
  • Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen,
  • Führen eines Bautagebuchs,
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,
  • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
  • Rechnungsprüfung,
  • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
  • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel




Bauoberleitung

Von der Bauleitung abzugrenzen ist die Funktion der übergeordneten Bauoberleitung. Diese führt die GIESE PROJEKT GmbH auf Wunsch ebenfalls sowohl für die Aufraggeberseite (Bauherrenseite) wie auch für die Auftragnehmerseite (Unternehmerseite) durch. Festgelegt werden Aufgaben für die planenden und überwachenden Architekten und Ingenieure als Kontrolle und Überwachung der Bauausführung im Auftrag des Bauherrn bzw. Auftraggebers, und zwar im Sinne der Objektüberwachung und Dokumentation zum Baugeschehen mit zugeordneten Grundleistungen und Besonderen Leistungen.


Die Grundleistungen der Bauoberleitung sind:

  • Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt vergeben werden,
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter
  • Aufstellen und überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm): Bauzeitenplan
  • Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
  • Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Abnahmeniederschriften und Prüfungsprotokolle
  • Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt
  • Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
  • Kostenfeststellung
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertrags-preisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung.


Gerne stimmen wir das erforderliche Leistungsbild individuell auf das Bauvorhaben und auf das Anforderungsprofil, sowie die weitere fachliche Personalstruktur der Auftraggeberseite ab.